Referat 44 - Straßenplanung
Unsere Aufgaben im Überblick:
- Zuständigkeitsbereich
Das Referat 44 plant Autobahnen, Tank- und Rastanlagen, Bundesstraßen und Landesstraßen im Regierungsbezirk.
- Voraussetzung für den Planungsbeginn
Voraussetzung für den Planungsbeginn ist die Einstellung des Projekts in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen bzw. in den Generalverkehrsplan des Landes Baden-Württemberg, an deren Aufstellung das Planungsreferat mitwirkt.
- Variantenuntersuchung und Linienfindung
Nach Untersuchung verschiedener Varianten auf der Grundlage der Ergebnisse einer Umweltverträglichkeitsstudie, ggf. einer FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie eines Verkehrsgutachtens wird eine Linie festgelegt. In diesem Stadium werden bereits die Fachbehörden und die betroffenen Gemeinden beteiligt.
- Verwaltungsinternes Genehmigungsverfahren
Nach Festlegung der Linie wird der Straßenentwurf mit Landschaftspflegerischem Begleitplan, Lärm-, Schadstoff- und weiteren Fachgutachten aufgestellt. Der Entwurf wird dann den zuständigen Ministerien in Stuttgart und Bonn zur Genehmigung vorgelegt.
- Planfeststellungsverfahren
Um das Baurecht für eine Straße zu erhalten, muss in der Regel ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Hierzu wird die Planung mit allen Gutachten und einem Verzeichnis der betroffenen Eigentümer offengelegt. Zu den eingegangenen Einsprüchen arbeitet das Referat 44 eine Stellungnahme aus, die das für das Verfahren zuständige Rechtsreferat 24 zur Abwägung benötigt. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses.

|

Unsere Projekte:
|