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Referat 44 - Straßenplanung

Claus Walther, Referatsleiter 44

Referatsleitung:

Claus Walther, Leitender Baudirektor
Telefon: 0721 926-3405
Email: Claus.Walther@rpk.bwl.de

Stellvertretung:

Axel Speer, Baudirektor
Telefon: 0721 926-3417
Email: Axel.Speer@rpk.bwl.de

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Unsere Aufgaben im Überblick:

  • Zuständigkeitsbereich
    Das Referat 44 plant Autobahnen, Tank- und Rastanlagen, Bundesstraßen und Landesstraßen im Regierungsbezirk.
  • Voraussetzung für den Planungsbeginn
    Voraussetzung für den Planungsbeginn ist die Einstellung des Projekts in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen bzw. in den Generalverkehrsplan des Landes Baden-Württemberg, an deren Aufstellung das Planungsreferat mitwirkt.
  • Variantenuntersuchung und Linienfindung
    Nach Untersuchung verschiedener Varianten auf der Grundlage der Ergebnisse einer Umweltverträglichkeitsstudie, ggf. einer FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie eines Verkehrsgutachtens wird eine Linie festgelegt. In diesem Stadium werden bereits die Fachbehörden und die betroffenen Gemeinden beteiligt.
  • Verwaltungsinternes Genehmigungsverfahren
    Nach Festlegung der Linie wird der Straßenentwurf mit Landschaftspflegerischem Begleitplan, Lärm-, Schadstoff- und weiteren Fachgutachten aufgestellt. Der Entwurf wird dann den zuständigen Ministerien in Stuttgart und Bonn zur Genehmigung vorgelegt.
  • Planfeststellungsverfahren
    Um das Baurecht für eine Straße zu erhalten, muss in der Regel ein  Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Hierzu wird die Planung mit allen Gutachten und einem Verzeichnis der betroffenen Eigentümer offengelegt. Zu den eingegangenen Einsprüchen arbeitet das Referat 44 eine Stellungnahme aus, die das für das Verfahren zuständige Rechtsreferat 24 zur Abwägung benötigt. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses.
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Luftbildaufnahme einer Autobahn

 

Unsere Projekte:

 

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Letzte Änderung: 16.01.2012