Die Aufgaben der Kampfmittelbeseitigung
Nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über die Aufgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (VwV-Kampfmittelbeseitigungsdienst) vom 21. Dezember 2006 (GABl. Nr. 1 vom 26. Januar 2007, S. 16 f.) hält das Land einen Kampfmittelbeseitigungsdienst vor, der die Polizeibehörden und den Polizeivollzugsdienst bei der Beseitigung von Kampfmitteln unterstützt. Die Kampfmittelbeseitigung umfasst.
- die Entschärfung von Kampfmitteln,
- die Beförderung geborgener Kampfmittel sowie
- die Vernichtung von Kampfmitteln einschließlich der Verwertung des dabei angefallenen Materials.
Dem Kampfmittelbeseitigungsdienst obliegt ferner die Beschaffung und Auswertung der im Zweiten Weltkrieg von der amerikanischen und britischen Luftwaffe nach Angriffen gefertigten Luftbildaufnahmen (entgeltpflichtig).Die Suche nach und die Bergung von Kampfmitteln haben Grundstückseigentümer selbst zu veranlassen. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst übernimmt im Rahmen seiner Kapazität und gegen vollständige Kostenerstattung durch den Auftraggeber die Beratung über vermutete Kampfmittel sowie bei vollständiger Kostenübernahme durch den Auftraggeber die Suche nach und die Bergung von Kampfmitteln. Soweit der Kampfmittelbeseitigungsdienst nicht tätig werden kann, sind für diese Arbeiten private Firmen zu beauftragen.
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