Referat 23 - Kulturelle und soziale Infrastruktur, Krankenhausfinanzierung, Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen
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Referatsleitung:
Thomas Hoffmann, Leitender Regierungsdirektor
Telefon: 0721 926-7684
Email: Thomas.Hoffmann@rpk.bwl.de
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Stellvertretung (Soziale Infrastruktur, Familie):
Annette Fehr, Regierungsdirektorin
Telefon: 0721 926-7683
Email: Annette.Fehr@rpk.bwl.de
Stellvertretung (UVG, USG, Heimrecht, Sozial-, Kinder- und Jugendrecht, Kulturelle Infrastruktur):
Bettina Rupp, Regierungsdirektorin
Telefon: 0721 926-7682
Email: Bettina.Rupp@rpk.bwl.de
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Unsere Aufgaben im Überblick:
Das Referat 23 fördert den Erhalt und den Ausbau der sozialen und kulturellen Infrastruktur im Regierungsbezirk Karlsruhe. Wir unterstützen zahlreiche ehrenamtlich und hauptamtlich tätige Institutionen durch finanzielle Förderprogramme dabei, im sozial- und kulturpolitischen Bereich für die Gesellschaft und unsere Bürger tätig zu sein.
Zum Bereich der Förderung der sozialen Infrastruktur gehört insbesondere:
Die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen im sozialen Bereich stellt einen Schwerpunkt der Aufgaben dar. Die Förderprogramme, nach denen Zuschüsse gewährt werden, umfassen die Bereiche:
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Hilfen für Behinderte, z.B. Förderung von Behinderteneinrichtungen, außerklinischen psychiatrischen Einrichtungen, familienentlastenden Diensten, Frühförderung behinderter Kinder
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Wohlfahrtspflege, z.B. Förderung von Einrichtungen der Gefährdetenhilfe und der Suchtkrankenhilfe, der ambulanten Dienste (Familienpflege, Dorfhilfe, Kinderkrankenpflege, Pflegedienste für zeitintensive Pflege), der sozialpsychiatrischen Dienste, der Aids-Hilfe, der Beauftragten für Suchtprophylaxe, von psycho-sozialen Beratungsstellen und ambulanten Behandlungsstellen für Suchtgefährdete und Suchtkranke, von Kontaktläden, Schwerpunktpraxen und der Verbände der Suchtkrankenhilfe sowie Pauschalförderung der Träger der freien Wohlfahrtspflege und der Familienverbände.
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Jugendhilfe, z.B. Förderung von Jugend-, Schüler- und Studentenwohnheimen, von Jugendagenturen und Jugendberufshelfern, der Jugendsozialarbeit an Schulen, der Jugendarbeit in Problemgebieten, von Modellprojekten, der Integration von jugendlichen Migranten, der Modernisierung von Jugendbildungsstätten, der "Medienoffensive" in der Jugendhilfe, Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres, von privaten Sonderschulen an Heimen und Berufsbildungswerken, von privaten Schulen für Sozial- oder Gesundheitsberufe, von Maßnahmen zum Schutz der Jugend
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Die Jugendpflege und Jugendbildung umfasst die Förderung nach dem Jugendbildungsgesetz und dem Landesjugendplan Baden-Württemberg und kommt z.B. den Jugendkunstschulen, der Jugendbildung, der Jugenderholung, internationalen Jugendbegegnungen zugute und ermöglicht Gedenkstättenfahrten. Zuschüsse des Deutsch-Französischen und des Deutsch-Polnischen Jugendwerks oder aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes werden gewährt.
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Familienhilfe, z.B. Förderung von Familienferienstätten und Müttergenesungsheimen, der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen, der Verbesserung der Strukturen der Tagespflege, der Altersversorgung von Tagespflegepersonen, des Programms „Mutter und Kind“, von Einrichtungen zur Kleinkindbetreuung, Zuschüsse nach dem Kindergartengesetz
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Altenhilfe, z.B. Förderung von Gemeinschafts- und Versorgungseinrichtungen für betreute Altenwohnungen, der Mobilen Sozialen Dienste und der der Nachbarschaftshilfen, der Betreuungsgruppen für gerontopsychiatrisch Erkrankte, der Fort- und Weiterbildung in der Altenhilfe, Zuschüsse zur Deckung der Kosten von Heimbegehungen
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Förderung von Frauenhilfeeinrichtungen, z.B. von Frauen- und Kinderschutzhäusern
Bei der Förderung der kulturellen Infrastruktur in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur und Theater sorgen wir dafür, dass der Kunst, den Künstlern und den wichtigen Kunstinstitutionen in unserer Region auch in Zeiten knapper Kassen nicht das Geld ausgeht.
Die Kulturförderung und Kulturpflege bildet einen weiteren Schwerpunkt der Aufgaben und umfasst die Kunst- und Theaterförderung, Kunstankäufe, Künstlerhilfe, die Förderung der Laienmusik inklusive der Förderung der Zusammenarbeit Schule/Verein, die Förderung der Kulturpflege im ländlichen Raum, die Förderung der Einrichtungen der Weiterbildung (auch grenzüberschreitend), Zuschüsse für jüdische Friedhöfe.
Das Referat 23 investiert Landesmittel in ganz erheblichem Umfang in die Infrastruktur des Gesundheitswesens. Insbesondere finanzieren wir den Bau von Krankenhäusern als einem zentralen Baustein des Gesundheitswesens.
Krankenhausfinanzierung und Rettungsdienst gehören zum dritten großen Arbeitsbereich des Referats 23. Dazu gehören neben der eigentlichen Finanzierung von Bau, Umbau, Erweiterung und Ausstattung von Krankenhäusern auch die Krankenhausplanung und die Förderung von Ausbildungsstätten und Personalwohnheimen. Zusätzlich werden Teleradiologieprojekte gefördert. Träger des Rettungsdienstes können in das aufzustellende Jahresförderprogramm des Landes für den Rettungsdienst aufgenommen und danach gefördert werden.
Das Referat 23 ( Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen Karlsruhe) berät und unterstützt die öffentlichen Bibliotheken im Regierungsbezirk Karlsruhe in vielfältiger Weise bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Zu den eher juristisch geprägten Aufgaben des Referats gehört die Bearbeitung von Widerspruchsverfahren aus den Bereichen Heimgesetz, Unterhaltssicherungsgesetz und Unterhaltsvorschussgesetz.
Ein kleiner, aber besonders feiner und erfreulicher Teil unserer Arbeit sind die Verfahren zur Verleihung der Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg und der Orden des Bundes.
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