Referat 51 - Recht und Verwaltung
Unsere Aufgaben im Überblick:
Das Referat 51 betreut in enger Zusammenarbeit mit den Referaten 52, 53.1 und 53.2 die Aufgabengebiete
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Wasserrecht
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Hochwasserschutz
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Gewässerbau und -unterhaltung
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Bodenschutz / Altlastenrecht
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Haushalts-Förderwesen in der Wasserwirtschaft
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Rechts- und Fachaufsicht über die unteren Wasserbehörden.
Es entscheidet über Widersprüche von Bürgern und Firmen, die sich gegen wasser-, bodenschutz- oder altlastenrechtliche Entscheidungen der Landratsämter oder Städte wenden.
Es ist zuständig für Zulassungsverfahren für regional bedeutsame Vorhaben wie z.B.
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Wasserkraftanlagen mit mehr als 1.000 kW Leistung
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Grundwasserentnahmen mit mehr als 5 Mio. Kubikmeter/Jahr
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Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern mit mehr als 40.000 Kubikmeter/Tag und
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Hafenanlagen, Lade- und Löschplätze
Außerdem berät das Referat 51 die anderen Referate der Abteilung 5 - Umwelt - in Grundsatzfragen des Umweltverträglichkeitsprüfungsrechts, des Umwelt-Audit-Gesetzes und des Umweltinformationsgesetzes.
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