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Umsetzung saatgut- und sortenschutzrechtlicher Bestimmungen

  • Saatgutverkehrskontrolle (Vor-Ort-Zuständigkeit für alle Regierungsbezirke in Baden-Württemberg) 
  • Wertprüfungen und Nachkontrollanbau bei allen landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturpflanzen 
  • Ausweisung geschlossener Anbaugebiete (Saatmais)
  • Pflanzgutanerkennung (Reben und Erdbeeren) 
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Letzte Änderung: 02.01.2008