Durchführung weinrechtlicher Bestimmungen
- Entscheidungen über Anbaustopp, Übertragung Wiederbepflanzungsrecht
- Vergabe von Neuanpflanzungsrechten
- Bildung und Führung von Ausschüssen nach § 6 Wein-Verordnung
- Genehmigung und Überwachung von Anbauversuchen mit nichtklassifizierten Rebsorten
- Entscheidungen über Abgrenzung QbA und RAP, Abgrenzung Weinbau-Steillagen
- Führen der Weinbergsrolle
- Rebschutzdienst, Ernennung, Fortbildung, Schulung von Rebschutzwarten
- Fortschreibung und Prüfung der Weinbaukartei
- Ahndung von Verstößen gegen anbaurechtliche Bestimmungen
Weitere Informationen
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