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Durchführung weinrechtlicher Bestimmungen

  • Entscheidungen über Anbaustopp, Übertragung Wiederbepflanzungsrecht
  • Vergabe von Neuanpflanzungsrechten
  • Bildung und Führung von Ausschüssen nach § 6 Wein-Verordnung
  • Genehmigung und Überwachung von Anbauversuchen mit nichtklassifizierten Rebsorten
  • Entscheidungen über Abgrenzung QbA und RAP, Abgrenzung Weinbau-Steillagen
  • Führen der Weinbergsrolle
  • Rebschutzdienst, Ernennung, Fortbildung, Schulung von Rebschutzwarten
  • Fortschreibung und Prüfung der Weinbaukartei
  • Ahndung von Verstößen gegen anbaurechtliche Bestimmungen
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Weitere Informationen

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Struktur- und Qualitätsprogramm Weinbau (SQW) - Informationen und Antragsvordrucke

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Letzte Änderung: 17.10.2011