Straßenmeister/inBerufsbildDie Regierungspräsidien als Ausbildungsbehörden stellen geeignete Bewerber in den Vorbereitungsdienst für die Beamtenlaufbahn (mittlerer Dienst) Straßenmeister/in ein. Die Ausbildung zur Straßenmeisterin/zum Straßenmeister dauert 2 Jahre und erfolgt abschnittsweise bei den Regierungspräsidien und Landratsämtern sowie im Ausbildungszentrum der Straßenbauverwaltung in Nagold (AZN). Ziel der Ausbildung ist es, qualifizierte Nachwuchskräfte mit entsprechender Berufspraxis für die Straßenbauverwaltung heranzubilden, die nach ihrer Persönlichkeit sowie nach ihren allgemeinen und fachlichen Kenntnissen für die Leitung einer Autobahnmeisterei/Straßenmeisterei oder stellvertretende Leitung geeignet sind. VoraussetzungenBewerben kann sich jeder, der
AusbildungAusbildungsstellen sind die Regierungspräsidien und die Landratsämter. Die Ausbildung von 2 Jahren gliedert sich in 61 Wochen berufliche Grundausbildung und 43 Wochen berufliche Fachausbildung bei einem Regierungspräsidium, einem Landratsamt, einer Straßenmeisterei bzw. einer Autobahnmeisterei sowie im AZN. Schwerpunkte der Ausbildung:
Nach der Grundausbildung wird eine schriftliche Zwischenprüfung (sog. Vorprüfung) abgelegt. Am Ende der Ausbildung erfolgt die Staatsprüfung. Geprüft wird hierbei sowohl schriftlich als auch mündlich. Bei Ausbildungsbeginn werden die Teilnehmer/innen von der Ausbildungsbehörde, dem zuständigen Regeirungspräsidium zur Straßenmeisteranwärterin/Straßenmeisteranwärter ernannt und in das Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt. Mit dem Tag der mündlichen Staatsprüfung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf. VergütungWährend der Ausbildung erhalten Sie Anwärterbezüge, vermögenswirksame Leistungen und ggf. den sogenannten Familienzuschlag. BewerbungenIn die Bewerbung gehören
Weitere InformationenWeitere Informationen erhalten Sie bei den Regierungspräsidien in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen.. |