Anerkennung von Ausbildungsbetrieben im Beruf Pferdewirt/Pferdewirtin
Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist zuständige Stelle für die Anerkennung von Ausbildungsbetrieben im Beruf Pferdewirt/Pferdewirtin für das Land Baden-Württemberg.
Anforderungen
Die Anforderungen, die an einen Ausbildungsbetrieb in den jeweiligen Fachrichtungen gestellt werden, entnehmen Sie der Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Pferdewirt vom 07.02.2011und den Durchführungsbestimmungen des Ministeriums Ländlicher Raum vom 28.02.2000 (-siehe "Weitere Informationen"-).
Antrag
Der Gutachterausschuss des Regierungspräsidiums Karlsruhe führt im Frühsommer und Herbst die Anerkennung durch.
Die Anträge sind für den Frühsommertermin bis spätestens 30. April des jeweiligen Jahres bzw. für den Herbsttermin bis spätestens 30. September des jeweiligen Jahres beim Regierungspräsidium Karlsruhe einzureichen.
Später eingehende Anträge werden im nächsten Halbjahr berücksichtigt.
Wichtig: Bevor nicht alle Anforderungen erfüllt sind und Ihr Betrieb nicht amtlich anerkannt ist, dürfen Sie kein Ausbildungsverhältnis eingehen bzw. einen Ausbildungsplatz zusichern.
Nachweis
Um den Beruf Pferdewirt ausbilden zu können, muss ein Ausbilder / eine Ausbilderin mit der entsprechenden Qualifikation im Betrieb vorhanden sein. Kann der Betriebsleiter / die Betriebsleiterin selbst nicht ausbilden, muss sie einen Ausbilder / eine Ausbilderin bestellen.
Der Nachweis der persönlichen Eignung muss vom Betriebsleiter / der Betriebsleiterin erbracht werden, der Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung vom Ausbilder / von der Ausbilderin.
Weitere Informationen:
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Weitere Informationen

Kontakt
Sigrid Meng
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 31
Schlossplatz 4-6
76131 Karlsruhe
Tel.: 0721 926-0
(täglich von 09.00 bis 11.30 Uhr)
E-Mail: Sigrid.Meng@rpk.bwl.de
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