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Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in


Ausbildungsziel

Die Ausbildung soll Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur verantwortlichen und selbstständigen Mitwirkung bei der Verhütung, Erkennung und Heilung von Krankheiten bei Kindern vermitteln.

Ausbildungsschwerpunkte sind allgemeine und spezielle Krankheitslehre, Kinderkrankenpflege sowie im Bereich der praktischen Ausbildung die allgemeine Pädiatrie unter Berücksichtigung der verschiedenen Altersstufen der Kinder einschließlich Neugeborenen- und Wochenbettpflege.

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Ausbildungsstätten

 Staatlich anerkannte Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeschulen (PDF, 27 KB)

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Aufnahmevoraussetzungen:

  1. Mittlerer Bildungsabschluss
    oder
    Hauptschulabschluss, der nach 10 Pflichtschuljahren erreicht wird
    oder
    eine gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung zusammen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren
    oder
    eine Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer, Altenpflegehelferin oder Altenpflegehelfer

  2. Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes.
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Ausbildungsverlauf

Die 3-jährige Ausbildung beinhaltet theoretischen und praktischen Unterricht von 2.100 Stunden sowie eine praktische Ausbildung von 2.500 Stunden und endet mit einer staatlichen Prüfung.

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Ausbildungsvergütung

Die aktuelle Ausbildungsvergütung ist bei den Trägern der Schulen zu erfragen.

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Berufsbezeichnung

Zur Führung der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin" oder "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger" bedarf es einer Erlaubnis des zuständigen Regierungspräsidiums. Dabei wird zusätzlich auch die gesundheitliche Eignung (Vorlage eines ärztlichen Attestes) und die Zuverlässigkeit (Vorlage eines Führungszeugnisses) zur Ausübung des Berufs überprüft.

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Weiterbildung

An staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten bestehen derzeit folgende Weiterbildungsmöglichkeiten auf Grundlage von Rechtsverordnungen des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2000 (Gesetzblatt Baden-Württemberg vom 09. Februar 2001 Seiten 58 ff):

  • pflegerische Leitung einer Station oder Einheit

  • Intensivpflege (Schwerpunktbereiche: Intensivpflege und Anästhesie oder pädiatrische Intensivpflege)

  • Nephrologie

  • Onkologie

  • Operationsdienst

  • Endoskopiedienst

  • Psychiatrie

  • Rehabilitation

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Weitere Informationen:

Blätter zur Berufskunde "Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger", herausgegeben von der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg

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Letzte Änderung: 25.11.2009