Gesundheits- und Krankenpfleger/in
Ausbildungsziel
Die Ausbildung soll Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur verantwortlichen und selbständigen Mitwirkung bei der Verhütung, Erkennung und Heilung von Krankheiten vermitteln.
Ausbildungsschwerpunkte sind u.a. allgemeine und spezielle Krankheitslehre und Krankenpflege sowie die fach-und sachkundige umfassende Pflege der Patienten in allen medizinischen Fachbereichen.
Ausbildungsstätten
Staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpflegeschulen (PDF, 48 KB)
Aufnahmevoraussetzungen:
-
Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige abgeschlossene Schulbildung
oder
Hauptschulabschluss, der nach 10 Pflichtschuljahren erreicht wird
oder
eine gleichwertige Schulbildung zusammen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren
oder
eine Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer
oder
erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe
-
Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes.
Ausbildungsverlauf
Die 3-jährige Ausbildung beinhaltet einen theoretischen und praktischen Unterricht von 2.100 Stunden sowie eine praktische Ausbildung von 2.500 Stunden und endet mit einer staatlichen Prüfung.
Ausbildungsvergütung
Die aktuelle Ausbildungsvergütung ist bei den Trägern der Schulen zu erfragen.
Berufsbezeichnung
Zur Führung der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpflegerin" oder "Gesundheits- und Krankenpfleger" bedarf es einer Erlaubnis des zuständigen Regierungspräsidiums. Dabei wird zusätzlich auch die gesundheitliche Eignung (Vorlage eines ärztlichen Attests) und die Zuverlässigkeit (Vorlage eines Führungszeugnisses) zur Ausübung des Berufs überprüft.
Weiterbildung
An staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten besteht derzeit folgende Weiterbildungsmöglichkeit auf Grundlage von Rechtsverordnungen des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2000 (Gesetzblatt Baden-Württemberg vom 09. Februar 2001 Seiten 58 ff):
Staatlich anerkannte Weiterbildungsstätten für
- Intensivpflege und Anästhesie (PDF, 37 KB)
- Pädiatrische Intensivpflege (PDF, 22 KB)
- Stationsleitung (PDF, 34 KB)
- Psychiatrie (PDF, 22 KB)
- Operationsdienst und Endoskopiedienst (PDF, 30 KB)
- Nephrologie (PDF, 18 KB)
- Onkologie (PDF, 21 KB)
- Rehabilitation (PDF, 15 KB)
- Gerontopsychatrie (PDF, 27 KB)
- Pflegedienstleitung (PDF, 21 KB)
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