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Referat 62 - Polizeirecht
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Referatsleitung:
Wolfgang Schwander, Leitender Regierungsdirektor
Telefon: 0721 666-4000
Email: poststelle@rpk.bwl.de
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Stellvertretung:
Dr. Michael Kromer, Regierungsdirektor
Telefon: 0721 666-4310
Email: poststelle@rpk.bwl.de
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Unsere Aufgaben im Überblick:
Landespolizeibehörde
- Das Referat übt als Landespolizeibehörde die Aufsicht über die Stadt- und Landkreise sowie die Großen Kreisstädte als Orts- und Kreispolizeihörden aus und entscheidet über Widersprüche im Zusammenhang mit ordnungsrechtlichen Angelegenheiten dieser Behörden, z.B. im allg. Polizeirecht, Waffenrecht, Pass- und Meldewesen. Insbesondere im Fahrerlaubnisrecht ist eine hohe Anzahl von Widersprüchen zu bearbeiten. Seit 2010 ist das Referat auch Aufsichtsbehörde nach dem Geldwäschegesetz.
Weiter ist das Referat zuständig für die Schadensregulierung. Darunter fallen z.B. die Abwicklung von Beschädigungen an dienstlich genutztem technischem Gerät (einschl. Kfz), Schäden aufgrund von Amtspflichtverletzungen, aber auch die Regulierung von Dienstunfällen einschließlich der Unfallfürsorge. (Verkehrsunfälle mit Dienstfahrzeugen werden seit 2009 durch das Referat 24 bearbeitet).
Das Referat übernimmt außerdem für die Dienststellen der Vollzugspolizei die Prozessvertretung in allen die Dienststellen betreffenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
Höhere Straßenverkehrsbehörde
- Das Referat trifft als höhere Straßenverkehrsbehörde die verkehrsrechtlichen Anordnungen auf den Bundesautobahnen des Regierungsbezirks.
Die Höhere Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für ca. 250 km Bundesautobahnen ( A 5, A 6, A 61, A 8, A 81, A 656 und A 659). Sie hat außerdem die Rechts- und Fachaufsicht über die 33 Straßenverkehrsbehörden und die 24 örtlichen Straßenverkehrsbehörden im Regierungsbezirk und bearbeitet auch Beschwerden und Widersprüche, die gegen Maßnahmen dieser Straßenverkehrsbehörden eingelegt werden.
Darüber hinaus werden jährlich über 40.000 Genehmigungs-, Anhörungs- und Zustimmungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte sowie Genehmigungsverfahren für Motor- und Radsportveranstaltungen bearbeitet.
Arbeitsschutz
- Ein weiterer Schwerpunkt des Referates ist der Arbeitsschutz bei der Polizei. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten die Referate der Abt. 6 und die Dienststellen der Vollzugspolizei bei der Durchführung des Arbeitsschutzes, überprüfen Dienststellen und Arbeitsstätten und nehmen sicherheitstechnische Prüfungen an Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln vor.
Zuständigkeit nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

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