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Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren

Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Korruptionsverhütung und -bekämpfung vom 19.12.2005 (GABl. 2006, S. 125) ist beim Regierungspräsidium Karlsruhe eine Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren eingerichtet worden. Die Vorschrift regelt unter anderem, dass private Unternehmen, die mit rechtswidrigen Verhaltensweisen oder verwerflichen Mitteln öffentliche Aufträge erlangen und zu erlangen versuchen, von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Bei Vergabewerten von mehr als 50.000 € muss sich jede Vergabestelle bei der Melde- und Informationsstelle eine Bestätigung über potentielle Auftragnehmer geben lassen.

Im Korruptionsregister sind derzeit keine Eintragungen vorhanden.

Bei aktuellen Vergaben kann daher nach Einsicht in die Homepage von einer Anfrage per Fax bei der Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren beim Regierungspräsidium Karlsruhe abgesehen werden. 

Eine Änderung das Register betreffend wird an dieser Stelle der Homepage mit Datum bekannt gegeben.

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Für weitere Fragen ist die Melde- und Informationsstelle wie folgt erreichbar:

E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
Telefon: 0721/926-4260
Fax: 0721/93340210

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Letzte Änderung: 13.04.2010