Referat 71 - Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Schulen, Angelegenheiten der Lehrerbildungseinrichtungen, Disziplinarangelegenheiten
Unsere Aufgaben im Überblick:
Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Schulen (öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft)
- Rechtsaufsicht über die Schulen
- Widerspruchsverfahren in Schülerangelegenheiten, namentlich im Rahmen der Aufnahme, Rückstellung, Sonderschuleinweisung, Schulbezirkswechsel, Notengebung, Nichtversetzung, Prüfung sowie Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
- Kooperation mit dem Träger der gesetzlichen Schülerunfallversicherung im Rahmen der Prävention, wie Aus- und Fortbildung der Sicherheitsbeauftragten an den Schulen, Bestellung und Weiterbildung sog. Ersthelfer
- Genehmigung sowie staatliche Anerkennung von Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Ausstellung einer Bescheinigung zur Vorlage an das Finanzamt zwecks Umsatzsteuerbefreiung sog. freier Unterrichtseinrichtungen i.S.d. § 16 PrivatSchulG B.-W., z.B. Nachhilfeinstitute
Schulträgerangelegenheiten
- Schulhausbau, Schulorganisation; Planung und Einrichtung von Schulen in Zusammenarbeit mit den öffentlichen Schulträgern, Raumbedarfsplanung und Bezuschussung von Schulbaumaßnahmen der öffentlichen und privaten Schulträger
- Aufsicht über die Erfüllung der den Schulträgern nach dem Schulgesetz obliegenden Aufgaben bei der Einrichtung und Unterhaltung öffentlicher Schulen
- Arbeitsschutz an Schulen
Personalangelegenheiten
- Pädagogisches/psychologisches Personal aus dem nachgeordneten Behördenbereich (soweit nicht im Referat 12)
- Disziplinarangelegenheiten
- Grundsatzangelegenheiten des Beamten-, Arbeits- und Personalvertretungsrechts der Lehrkräfte (soweit nicht Referate 72 und 73)
Angelegenheiten der Lehrerbildungseinrichtungen
Personal-, Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Seminare für Didaktik und Lehrerbildung sowie des pädagogischen Fachseminars
Haushaltsangelegenheiten für den schulischen Bereich
- Erstattung von Reisekosten einschließlich Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung sowie Mittelverwaltung für außerunterrichtliche Veranstaltungen
- Bewilligung von Zuschüssen an private Ersatzschulen, Träger von Betreuungsangeboten sowie u.a. Schülerfahrten und -begegnungen
Schulstiftung Baden-Württemberg
Hier besteht eine Zuständigkeit für das ganze Land.
Nach dem Schulgesetz sind die Erträge der Schulstiftung für die Förderung des Schulwesens und der Elternvertretungen in Baden-Württemberg zu verwenden, d.h. es werden vor allem schulische Projekte und Aktivitäten unterstützt, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Schulträgers fallen.
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