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Referat 71 - Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Schulen, Angelegenheiten der Lehrerbildungseinrichtungen, Disziplinarangelegenheiten

Kurt Gutfleisch, Referatsleiter 71

Referatsleitung:

Kurt Gutfleisch, Schulvizepräsident
Telefon: 0721 926-4410
Email: Kurt.Gutfleisch@rpk.bwl.de

Stellvertretung:

Dieter Kupper, Regierungsdirektor
Telefon: 0721 926-4441
Email: Dieter.Kupper@rpk.bwl.de

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Unsere Aufgaben im Überblick:


Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Schulen (öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft)

  • Rechtsaufsicht über die Schulen
  • Widerspruchsverfahren in Schülerangelegenheiten, namentlich im Rahmen der Aufnahme, Rückstellung, Sonderschuleinweisung, Schulbezirkswechsel, Notengebung, Nichtversetzung, Prüfung sowie Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
  • Kooperation mit dem Träger der gesetzlichen Schülerunfallversicherung im Rahmen der Prävention, wie Aus- und Fortbildung der Sicherheitsbeauftragten an den Schulen, Bestellung und Weiterbildung sog. Ersthelfer
  • Genehmigung sowie staatliche Anerkennung von Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Ausstellung einer Bescheinigung zur Vorlage an das Finanzamt zwecks Umsatzsteuerbefreiung sog. freier Unterrichtseinrichtungen i.S.d. § 16 PrivatSchulG B.-W., z.B. Nachhilfeinstitute

Schulträgerangelegenheiten

  • Schulhausbau, Schulorganisation; Planung und Einrichtung von Schulen in Zusammenarbeit mit den öffentlichen Schulträgern, Raumbedarfsplanung und Bezuschussung von Schulbaumaßnahmen der öffentlichen und privaten Schulträger
  • Aufsicht über die Erfüllung der den Schulträgern nach dem Schulgesetz obliegenden Aufgaben bei der Einrichtung und Unterhaltung öffentlicher Schulen
  • Arbeitsschutz an Schulen

Personalangelegenheiten

  • Pädagogisches/psychologisches Personal aus dem nachgeordneten Behördenbereich (soweit nicht im Referat 12)
  • Disziplinarangelegenheiten
  • Grundsatzangelegenheiten des Beamten-, Arbeits- und Personalvertretungsrechts der Lehrkräfte (soweit nicht Referate 72 und 73)

Angelegenheiten der Lehrerbildungseinrichtungen

Personal-, Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Seminare für Didaktik und Lehrerbildung sowie des pädagogischen Fachseminars

 

Haushaltsangelegenheiten für den schulischen Bereich

  • Erstattung von Reisekosten einschließlich Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung sowie Mittelverwaltung für außerunterrichtliche Veranstaltungen
  • Bewilligung von Zuschüssen an private Ersatzschulen, Träger von Betreuungsangeboten sowie u.a. Schülerfahrten und -begegnungen

Schulstiftung Baden-Württemberg

Hier besteht eine Zuständigkeit für das ganze Land.

Nach dem Schulgesetz sind die Erträge der Schulstiftung für die Förderung des Schulwesens und der Elternvertretungen in Baden-Württemberg zu verwenden, d.h. es werden vor allem schulische Projekte und Aktivitäten unterstützt, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Schulträgers fallen.

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Weitere Informationen

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Gesetzessammlung

Schulgebäude

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Letzte Änderung: 19.05.2011