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EG-Wasserrahmenrichtlinie

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist am 22.12.2000 in Kraft getreten und bildet den Ordnungsrahmen für das europäische Wasserrecht. Die WRRL verfolgt einen umfassenden, integrativen Ansatz, der den nachhaltigen Ressourcenschutz und den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer in den Mittelpunkt stellt. Hauptziel der Richtlinie ist es, bis zum Jahr 2015 den guten ökologischen und chemischen Zustand für Oberflächengewässer herzustellen. Bei den künstlichen oder erheblich veränderten Gewässern wird als Ziel das gute ökologische Potenzial und der gute chemische Zustand definiert. Für das Grundwasser ist bis 2015 neben dem guten chemischen Zustand auch ein guter quantitativer Zustand zu erreichen, damit z.B. auch in Zukunft für die Trinkwassergewinnung sauberes Wasser in ausreichender Menge zur Verfügung steht.

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Weitere Informationen

Umsetzungsprozess und Umsetzungssstand

Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme/Umweltberichte

TBG-Begleitdokumente zu den Bewirtschaftungsplänen

Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Berichte zur Bestandsaufnahme 2004

Ansprechpartner

Info-Materialien

Kartendienst "Steckbrief umgesetzte Maßnahmen Hydromorphologie"

Links zur Wasserrahmenrichtlinie


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Karte Bearbeitungsgebiet Oberrhein, größere Darstellung öffnet in neuem Fenster 

Bearbeitungsgebiet Oberrhein (baden-württembergischer Teil) in der Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Karlsruhe als Flussgebietsbehörde

Karte Teilbearbeitungsgebiete, größere Darstellung öffnet in neuem Fenster

Örtliche Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Karlsruhe für 7 Teilbearbeitungsgebiete

 

 

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Letzte Änderung: 27.12.2011