EG-Wasserrahmenrichtlinie
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist am 22.12.2000 in Kraft getreten und bildet den Ordnungsrahmen für das europäische Wasserrecht. Die WRRL verfolgt einen umfassenden, integrativen Ansatz, der den nachhaltigen Ressourcenschutz und den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer in den Mittelpunkt stellt. Hauptziel der Richtlinie ist es, bis zum Jahr 2015 den guten ökologischen und chemischen Zustand für Oberflächengewässer herzustellen. Bei den künstlichen oder erheblich veränderten Gewässern wird als Ziel das gute ökologische Potenzial und der gute chemische Zustand definiert. Für das Grundwasser ist bis 2015 neben dem guten chemischen Zustand auch ein guter quantitativer Zustand zu erreichen, damit z.B. auch in Zukunft für die Trinkwassergewinnung sauberes Wasser in ausreichender Menge zur Verfügung steht.
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Bearbeitungsgebiet Oberrhein (baden-württembergischer Teil) in der Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Karlsruhe als Flussgebietsbehörde

Örtliche Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Karlsruhe für 7 Teilbearbeitungsgebiete
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