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Staatliche Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher

Die Prüfungsstelle für Übersetzer und Dolmetscher im Regierungspräsidium Karlsruhe ist für die Organisation und Durchführung der staatlichen Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch sowie Hindi, Punjabi und Urdu zuständig. Die Prüfung findet einmal im Jahr statt, wobei die schriftliche Prüfung im Mai und die mündliche Prüfung im Oktober durchgeführt wird.

Im Zusammenhang mit der Prüfung berät die Prüfungsstelle die Kandidaten bezüglich der Prüfungsvoraussetzungen und sonstiger prüfungsrelevanter Fragen. Dies geschieht sowohl telefonisch als auch im Rahmen von persönlichen Vorsprachen.
Bei Nichtbestehen der Prüfung berät die Prüfungsstelle und gewährt Einsicht in die Prüfungsunterlagen.

Die Prüfungsstelle ist zuständig für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Hochschulabschlüssen aus Deutschland, der EU und der EU assoziierten Länder.

Ein weiterer wichtiger Tätigkeitsbereich der Prüfungsstelle ist die Feststellung der sprachlichen Eignung, die anstelle einer staatlichen Prüfung die Beeidigung bei Gericht ermöglicht, sofern der Bewerber entsprechende Nachweise seiner Qualifikation erbringen kann.

Die Kontaktpflege und der Austausch von Informationen mit den Prüfungsämtern anderer Bundesländer fällt ebenfalls in den Aufgabenbereich der Prüfungsstelle. Auch leistet die Prüfungsstelle Amtshilfe bei Prüfungseinsichten aus anderen Bundesländern.

Selbstverständlich findet auch ein Informationsaustausch mit dem Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ), den Landgerichten und dem Justizministerium statt.

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Weitere Informationen

Allgemeine Informationen zur Prüfung (alle Sprachen) (PDF, 49 KB)

Informationen über die Prüfung in den Sprachen Hindi, Punjabi und Urdu (PDF, 38 KB)

Verordnung des Kultusministeriums über die Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher (PDF, 125 KB)

Antrag auf Zulassung zur Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher (PDF, 269 KB)

Prüfungsaufgaben

Informationen über die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Staatlichen Übersetzer- und Dolmetscherprüfung (PDF, 42 KB)

Informationen über die Feststellung der sprachlichen Eignung als Urkundenübersetzer und Verhandlungsdolmetscher (PDF, 41 KB)

Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums zur Durchführung der §§ 14 bis 15 b AGGVG (PDF, 43 KB)

Überprüfungsverfahren für seltene Sprachen (Hessen) (PDF, 42 KB)

Verzeichnis der Staatlichen Prüfungsämter in Deutschland mit Sprachenverzeichnis (PDF, 93 KB)

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Weitere Informationen

 

Kontakt
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 76
Prüfungsstelle für Übersetzer und Dolmetscher
Frau Barbara Ware-Thürwächter
Vorsitzende des Prüfungsausschusses
76247 Karlsruhe

Telefon 0721 926-4235
Telefax 0721 933-40270
EMail: Barbara.Ware-Thuerwaechter@rpk.bwl.de

Erreichbarkeit: Montag und Donnerstag (ganztags)

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Letzte Änderung: 24.10.2011