Beauftragte für Chancengleichheit
Unsere Aufgaben im Überblick:
Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg
In Erfüllung des Verfassungsauftrags nach Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) wird die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in den Behörden des Landes und den sonstigen in diesem Gesetz genannten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts nach Maßgabe dieses Gesetzes gefördert. Ziel des Gesetzes ist die berufliche Förderung von Frauen unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Artikel 33 Abs. 2 GG), insbesondere die Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegschancen für Frauen, eine deutliche Erhöhung des Anteils der Frauen in den Bereichen, in denen sie geringer repräsentiert sind als Männer, sowie die Beseitigung bestehender Benachteiligungen. Weiteres Ziel ist es, auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer hinzuwirken (§ 1 ChancenG).
Die Beauftragte für Chancengleichheit hat die Aufgabe, die Dienststelle bei der Umsetzung des Gleichberechtigungsgebotes zu unterstützen.
Dies heißt konkret
- Beratung und Unterstützung von Frauen, und was die Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf angeht, auch von Männern
- Mitarbeit im strategischen und konzeptionellen Personalmanagement
- Mitwirkung bei allgemeinen personellen sowie sozialen und organisatorischen Maßnahmen der Dienststelle
- Initiativen für die Weiterqualifizierung von Frauen
- Mitarbeit bei der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Aufzeigen und Abbau bestehender Benachteiligungen
Das gemeinsame Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der beruflichen und sozialen Bedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen in Beruf und Gesellschaft.
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