direkt zum Inhalt dieser Seite, Überspringen der Navigation

Suchen

Feuerbrand

Nach der starken Ausbreitung der Feuerbrandkrankheit im vergangenen Jahr, ist auch im Jahr 2010 mit Infektionen zu rechnen. Daher sollten Obstgehölze und Ziersträucher auf Befall kontrolliert werden. Das beigefügte Merkblatt LTZ und die Beratungshinweise zeigen die Symptome an verschieden Pflanzen und geben Hinweise zur Bekämpfung. Im Erwerbsobstbau wird im Rahmen der Strategie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der Schaderreger bekämpft. Näheres hierzu ist in der beigefügten Allgemeinverfügung der Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen vom 31.03.2010 geregelt.

zum Seitenanfang
 

Sie befinden sich hier:   >  Karlsruhe   >  Abteilungen   >  Abteilung 3   >  Referat 33   >  Durchführung pflanzenschutzrechtlicher Bestimmungen   >  Feuerbrand 

Seite drucken      

Letzte Änderung: 07.04.2010