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Referat 57 - Chemikalien- und Produktsicherheit, Marktüberwachung

Jürgen Mayer, kommissarischer Referatsleiter 57

Referatsleiter:

Jürgen Mayer, Leitender Gewerbedirektor (kommissarisch)
Telefon: 0721 926-7664
Email: Juergen.Mayer@rpk.bwl.de

Stellvertreter:

Uwe Vorberg, Gewerbedirektor
Telefon: 0721 926-7660
Email: Uwe.Vorberg@rpk.bwl.de

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Unsere Aufgaben im Überblick:

Wir sind für den Regierungsbezirk Karlsruhe zuständig in folgenden Rechts- und Aufgabenbereichen:

Chemikaliensicherheit

Auf der Basis des Chemikaliengesetzes (ChemG) überwachen wir die Einhaltung der Bestimmungen der europäischen REACH-Verordnung (Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) und der europäischen GHS-Verordnung (Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen).

Geräte- und Produktsicherheit

Wir bearbeiten Fragen der Sicherheit von Produkten nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) und den zugehörigen Verordnungen, z.B. von Spielzeug, elektrischen Geräten, Maschinen und anderen mehr.

Umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte

Gemäß der sog. Ökodesign-Richtlinie und des energiebetriebenen Produktegesetzes (EBPG) bearbeiten wir Aufgaben hinsichtlich der Überprüfung der Energieeffizienz und der Umweltverträglichkeit betroffener Produkte.

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Wir überwachen die Einhaltung der Stoffverbote (§ 5) und die Kennzeichnung (§7) von Elektro- und Elektronikgeräten.

Link Aktive Medizinprodukte

Bei Medizinprodukten nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) erstreckt sich unsere Zuständigkeit auf aktive Medizinprodukte und energetisch betriebene In-vitro-Diagnostika.
Die Zuständigkeit für nichtaktive Medizinprodukte liegt dagegen im Link Referat 25.
Aktive Medizinprodukte mit Messfunktion fallen in die Zuständigkeit des Externer Link, neues Fenster Referates 103 beim Regierungspräsidium Tübingen.

Marktüberwachung

In den vorgenannten Rechtsbereichen sind wir zuständig für die Marktüberwachung im Sinne europäischer Bestimmungen. Wir sind tätig bei Herstellern, Importeuren und Händlern und dürfen bei diesen auch Produktprüfungen vornehmen oder vornehmen lassen sowie unentgeltlich (Ausnahme: bei Händlern von Medizinprodukten) Produktproben für weitergehende Prüfungen entnehmen.
Im Bereich MPG obliegt uns außerdem die Überwachung von Betreibern von aktiven Medizinprodukten im Sinne der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).

 

Nachfolgend finden Sie einige unserer Aufgaben im Detail:

  • Wir kontrollieren technische Geräte und Produkte sowie aktive Medizinprodukte auf Sicherheit für Benutzer und Dritte.
  • Wir überprüfen Hersteller und Importeure von Stoffen und Zubereitungen (aber ggf. auch nachgeschaltete Anwender), ob sie ihren Registrierungs-, Informations-, Kennzeichnungs- und sonstigen Pflichten nach REACH und GHS-Verordnung nachkommen.
  • Wir überwachen und beraten Hersteller und Importeure, u.a. zur (CE-)Kennzeichnung, zu europäischen Sicherheitsstandards, zu Konformitätsbewertungsverfahren zu verbotenen Inhaltsstoffen und zur Ökodesign-Richtlinie.
  • Wir sind in das EU-Schnellinformationssystem RAPEX eingebunden und führen Marktkontrollen im Handel durch, um unsichere Produkte aus dem Verkehr zu ziehen.
  • Wir nehmen von Inverkehrbringern Meldungen nach § 5 Abs. 2 GPSG bzw. Artikel 5 Absatz 3 der europäischen Produktsicherheitsrichtlinie über in Verkehr gebrachte gefährliche Verbraucherprodukte entgegen.
  • Wir stellen auf Antrag Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen nach § 34 Abs. 1 Medizinproduktegesetz (MPG) für aktive Medizinprodukte und energetisch betriebene In-vitro-Diagnostika aus.
  • Wir bearbeiten Vorkommnismeldungen, die nach Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung über die Medizinproduktedatenbank des DIMDI bei uns eingehen.
  • Wir prüfen Anzeigen nach den §§ 25 und 30 MPG und geben diese frei. Die Anzeigen müssen obligatorisch über die Medizinproduktedatenbank des DIMDI erfolgen.
  • Verbraucher können uns über das Informations- und Kommunikationssystem ICSMS sicherheitstechnisch mangelhafte Produkte mitteilen.
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Weitere Informationen

Chemikaliensicherheit - REACH und GHS

PDF

Flyer "Besorgniserregende Chemikalien" (PDF, 222 KB)

REACH-Helpdesk der Bundesbehörden

Netzwerk REACH Baden-Württemberg

LUBW - Informationen zum Globally Harmonised System (GHS)

Europäische Chemikalienagentur - ECHA - in Helsinki

Chemikaliengesetz (ChemG) und weitere chemikalienrechtliche Vorschriften

Geräte- und Produktsicherheit

Geräte- und Produktsicherheitsgesetz GPSG und weitere Vorschriften

Verbrauchersicherheit - Internetseite der EU-Kommission (einschließlich Rückrufe und RAPEX-Meldungen über gefährliche Produkte)

Zugang zur "Business Application" der EU-Kommission für Inverkehrbringer (elektronisches Meldeverfahren für gefährliche Verbraucherprodukte)

Produktsicherheit in Europa - ein Leitfaden für Korrekturmaßnahmen einschließlich Rückrufen (PDF, 1.6 MB)

Leitlinien der EU-Kommission für Hersteller und Händler für die Meldung gefährlicher Verbrauchsgüter bei den zuständigen Behörden (PDF, 409 KB)

Handlungsanleitung des LASI zur Marktüberwachung (PDF, 579 KB)

BAuA - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (mit weiteren Informationen zum Thema Geräte- und Produktsicherheit)

ICSMS - Produktsicherheits-Informations- und Kommunikationssystem

Externer Link Ökodesign-Richtlinie (EbPG)

Externer Link Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Medizinprodukte

Medizinproduktegesetz MPG und weitere Vorschriften

DIMDI - Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information

BfArM -  Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Sprungmarke Weitere Informationen

Marginalbild Referat 57

CE-Zeichen, GS-Zeichen, Ausrufezeichen

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Letzte Änderung: 28.07.2011