Referat 57 - Chemikalien- und Produktsicherheit, Marktüberwachung
Unsere Aufgaben im Überblick:
Wir sind für den Regierungsbezirk Karlsruhe zuständig in folgenden Rechts- und Aufgabenbereichen:
Chemikaliensicherheit
Auf der Basis des Chemikaliengesetzes (ChemG) überwachen wir die Einhaltung der Bestimmungen der europäischen REACH-Verordnung (Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) und der europäischen GHS-Verordnung (Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen).
Geräte- und Produktsicherheit
Wir bearbeiten Fragen der Sicherheit von Produkten nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) und den zugehörigen Verordnungen, z.B. von Spielzeug, elektrischen Geräten, Maschinen und anderen mehr.
Umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte
Gemäß der sog. Ökodesign-Richtlinie und des energiebetriebenen Produktegesetzes (EBPG) bearbeiten wir Aufgaben hinsichtlich der Überprüfung der Energieeffizienz und der Umweltverträglichkeit betroffener Produkte.
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Wir überwachen die Einhaltung der Stoffverbote (§ 5) und die Kennzeichnung (§7) von Elektro- und Elektronikgeräten.
Bei Medizinprodukten nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) erstreckt sich unsere Zuständigkeit auf aktive Medizinprodukte und energetisch betriebene In-vitro-Diagnostika.
Die Zuständigkeit für nichtaktive Medizinprodukte liegt dagegen im Referat 25.
Aktive Medizinprodukte mit Messfunktion fallen in die Zuständigkeit des Referates 103 beim Regierungspräsidium Tübingen.
Marktüberwachung
In den vorgenannten Rechtsbereichen sind wir zuständig für die Marktüberwachung im Sinne europäischer Bestimmungen. Wir sind tätig bei Herstellern, Importeuren und Händlern und dürfen bei diesen auch Produktprüfungen vornehmen oder vornehmen lassen sowie unentgeltlich (Ausnahme: bei Händlern von Medizinprodukten) Produktproben für weitergehende Prüfungen entnehmen.
Im Bereich MPG obliegt uns außerdem die Überwachung von Betreibern von aktiven Medizinprodukten im Sinne der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).
Nachfolgend finden Sie einige unserer Aufgaben im Detail:
- Wir kontrollieren technische Geräte und Produkte sowie aktive Medizinprodukte auf Sicherheit für Benutzer und Dritte.
- Wir überprüfen Hersteller und Importeure von Stoffen und Zubereitungen (aber ggf. auch nachgeschaltete Anwender), ob sie ihren Registrierungs-, Informations-, Kennzeichnungs- und sonstigen Pflichten nach REACH und GHS-Verordnung nachkommen.
- Wir überwachen und beraten Hersteller und Importeure, u.a. zur (CE-)Kennzeichnung, zu europäischen Sicherheitsstandards, zu Konformitätsbewertungsverfahren zu verbotenen Inhaltsstoffen und zur Ökodesign-Richtlinie.
- Wir sind in das EU-Schnellinformationssystem RAPEX eingebunden und führen Marktkontrollen im Handel durch, um unsichere Produkte aus dem Verkehr zu ziehen.
- Wir nehmen von Inverkehrbringern Meldungen nach § 5 Abs. 2 GPSG bzw. Artikel 5 Absatz 3 der europäischen Produktsicherheitsrichtlinie über in Verkehr gebrachte gefährliche Verbraucherprodukte entgegen.
- Wir stellen auf Antrag Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen nach § 34 Abs. 1 Medizinproduktegesetz (MPG) für aktive Medizinprodukte und energetisch betriebene In-vitro-Diagnostika aus.
- Wir bearbeiten Vorkommnismeldungen, die nach Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung über die Medizinproduktedatenbank des DIMDI bei uns eingehen.
- Wir prüfen Anzeigen nach den §§ 25 und 30 MPG und geben diese frei. Die Anzeigen müssen obligatorisch über die Medizinproduktedatenbank des DIMDI erfolgen.
- Verbraucher können uns über das Informations- und Kommunikationssystem ICSMS sicherheitstechnisch mangelhafte Produkte mitteilen.

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