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Pressemitteilung

01.02.2010

 

Regierungspräsidium Karlsruhe: Vorläufig kein
Disziplinarverfahren gegen frühere Oberbürgermeisterin Christel
Augenstein


Von der Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen die frühere Oberbürgermeisterin Christel Augenstein wegen ihrer Beteiligung an unzulässigen Finanzgeschäften der Stadt Pforzheim wird vorläufig abgesehen. Diese Entscheidung hat Regierungspräsident Dr. Rudolf Kühner jetzt getroffen.

Dem Regierungspräsidium liegen Anhaltspunkte vor, die den Verdacht rechtfertigen, dass die frühere Oberbürgermeisterin durch ihre verantwortliche Mitwirkung an kommunalrechtlich unzulässigen Derivat-Geschäften der Stadt Pforzheim gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen und damit ein Dienstvergehen begangen hat.

Derzeit führt die Staatsanwaltschaft Mannheim wegen der Derivat-Geschäfte ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue. Dessen Ergebnisse sind für die Entscheidung im Rahmen des Disziplinarverfahrens von wesentlicher Bedeutung. Deshalb hat das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Disziplinarbehörde nach den Vorschriften des Landesdisziplinar-Gesetzes von der Einleitung eines Disziplinarverfahrens vorläufig abgesehen.


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Letzte Änderung: 01.02.2010