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Pressemitteilung

30.07.2010

 

Regierungspräsidium Karlsruhe überprüft die Sicherheit von Sonnenbrillen


Sonnenbrillen sind für viele Menschen gerade in den Sommermonaten ein wichtiges modisches Accessoire. Wichtig ist aber, dass die Sonnenbrille auch ihren eigentlichen Zweck erfüllt, nämlich die Augen vor Blendung und gefährlichen UV-Strahlen der Sonne zu schützen. Doch ist der UV-Schutz bei im Handel angebotenen Sonnenbrillen tatsächlich gegeben? Und erhalten die Käuferinnen und Käufer die erforderlichen Informationen, um die richtige Brille für den vorgesehenen Einsatzzweck auswählen zu können? Beispielsweise ist nicht jede Sonnenbrille für den Straßenverkehr geeignet.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist diesen Fragen mit seinen Produktsicherheits-Ingenieuren nachgegangen und hat hierzu im Rahmen einer Schwerpunktaktion im Juni 2010 im Regierungsbezirk stichprobenartig rund 400 Sonnenbrillen im Handel überprüft.
Die Schutzeigenschaften gegenüber UV-Strahlung wurden hierbei mit einem mobilen Prüfgerät getestet. Auch die erforderlichen Warnhinweise und sicherheitsrelevanten Produktinformationen des Herstellers sowie formale Anforderungen wie das CE-Kennzeichen wurden kritisch in Augenschein genommen.
Geprüft wurden unterschiedlichste Sonnenbrillen für den allgemeinen Gebrauch, von der 1-€-Brille bis zur teuren Designer-Brille. Der Schwerpunkt der Prüfungen lag im unteren Preissegment. Nicht geprüft wurden Brillen für spezielle Anwendungen im Freizeitbereich (z. B. Skibrillen) oder auch Sehhilfen / Korrekturgläser mit zusätzlichem Sonnenschutzfilter.

Als Gesamtergebnis ist festzuhalten, dass nur etwa 40 Prozent der geprüften Brillen gänzlich ohne Beanstandung blieben. Erfreulicherweise war allerdings ein mangelhafter UV-Schutz nur bei vier Sonnenbrillenmustern festzustellen. Bei diesen wurde der weitere Verkauf der Brillen beim Händler unmittelbar eingestellt. Fehlende sicherheitstechnisch relevante Warnhinweise, zum Beispiel auf die fehlende Eignung für den Gebrauch im Straßenverkehr bei besonders dunklen Brillen, waren bei etwa 15 Prozent der geprüften Brillen festzustellen. Bei allen sicherheitstechnisch relevanten Mängeln werden die für den jeweiligen Hersteller oder Importeur zuständigen Behörden vom Regierungspräsidium informiert und um Mängelverfolgung gebeten.

Fast die Hälfte der Sonnenbrillen war im übrigen bei der erforderlichen Kennzeichnung und den beizufügenden Informationen für den Verbraucher mit Defiziten behaftet, welche aus sicherheitstechnischer Sicht jedoch eine eher untergeordnete Rolle spielen.

Der Verbraucher sollte beim Sonnenbrillenkauf gleichwohl darauf achten, ob formale Anforderungen erfüllt sind. Name und Adresse des Herstellers oder Produktverantwortlichen mit Sitz in der EU, die CE-Kennzeichnung und Benutzer- bzw. Warnhinweise in deutscher Sprache sind Merkmale, bei deren Fehlen nach den Erfahrungen des Regierungspräsidiums zur Vorsicht beim Kauf zu raten ist. Wichtig ist des Weiteren die Angabe der Filterkategorie. Ab Filterkategorie 4 (CAT 4) ist außerdem der Hinweis erforderlich, dass die Brille nicht für den Straßenverkehr geeignet ist.

Eine Reihe nützlicher Hinweise für den Sonnenbrillenkauf finden sich in einem Externer Link Faltblatt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - BAUA - (PDF, 570 KB).

Weitere Informationen zur Geräte- und Produktsicherheit bzw. den Aufgaben des Regierungspräsidiums Karlsruhe in der Marktüberwachung finden Sie auf der Internetseite des Interner Link Referats 57.

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Letzte Änderung: 30.07.2010