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Pressemitteilung

08.06.2011

 

Natur- und Landschaftsschutzgebiet "Hochholz-Kapellenbruch";
Regierungspräsidium stellt neue Informationstafeln für Besucher auf


Acht neue, attraktiv gestaltete Informationstafeln begrüßen seit dem 8. Juni die Besucherinnen und Besucher des Natur- und Landschaftsschutzgebietes „Hochholz-Kapellenbruch“. Informiert wird über die Entstehungsgeschichte und historische Nutzung des Gebietes, seine Lage und das Wegenetz, die besonderen Lebensräume und die Bestimmungen der Schutzgebietsverordnung für Besucher.

Anlass für die Aufstellung neuer Tafeln war die Erweiterung des Naturschutzgebietes durch Regierungspräsident Dr. Rudolf Kühner am 10. Februar 2011. Weitere 124 Hektar konnten auf Grund ihrer positiven naturschutzfachlichen Entwicklung zum Naturschutzgebiet erklärt werden, Ergebnis einer 20-jährigen, guten Zusammenarbeit von Regierungspräsidium, Landratsamt, Gemeinden, Liegenschaftsverwaltung, ehrenamtlichen Naturschützern und Landwirten. Das Naturschutzgebiet „Hochholz-Kapellenbruch“ wurde so mit 264 Hektar zum zweitgrößten zusammenhängenden Naturschutzgebiet des Rhein-Neckar-Kreises (die „Ketscher Rheininsel“ ist mit 490 Hektar das größte zusammenhängende Naturschutzgebiet des Kreises).

Text und Bilder beschreiben die Entstehung des Gebiets in der Nacheiszeit und die historische Nutzung als Weideland und zeigen einige Tier- und Pflanzenarten des Gebietes. Besonders hervorgehoben wird der Weißstorch, der seit 2008 hier wieder Brutvogel ist und in seinem Horst oder auf den ausgedehnten Wiesen vom Wege aus leicht beobachtet werden kann.
Die Karte zeigt die Lage der ökologisch wertvollen Lebensräume Auewald, Eichen-Hainbuchenwald, Feuchtwiese, Röhricht und Gewässer sowie den Standort des Betrachters. Das Wegenetz, die Anbindung an die S-Bahn Rhein-Neckar sowie ein Rundweg sind eingetragen. So ist es leicht möglich, sich zurecht zu finden, gezielt bestimmte Lebensräume aufzusuchen und den Besuch zu einem interessanten Erlebnis werden zu lassen.

Die für Besucher wichtigsten Bestimmungen der Verordnung sind als Text und in Form von Piktogrammen wiedergegeben. So wird darum gebeten, auf den Wegen zu bleiben, keine Blumen zu pflücken, Hunde an der Leine zu führen und keinen Müll zu hinterlassen. Für Land- und Forstwirte gelten andere Regeln, die auf den Tafeln nicht aufgeführt sind. Wer sich dafür interessiert, kann die Verordnung zu den üblichen Sprechzeiten in den Rathäusern in Malsch, Rauenberg, St. Leon-Rot und Wiesloch einsehen.

Regierungspräsidium und Gemeinden hoffen, dass die Tafeln zur ruhigen Naherholung einladen und das respektvolle Miteinander von Mensch und Natur fördern.


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Letzte Änderung: 08.06.2011