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Pressemitteilung

10.06.2011

 

Schutzgebiet von europäischem Rang;
Fauna-Flora-Habitat-Gebiet "Wälder und Wiesen bei Malsch"


Blumenbunte Mähwiesen mit Margeriten und Glockenblumen sind um Malsch teilweise noch weit verbreitet. Auf der Hochfläche von Völkersbach wachsen artenreiche Borstgrasrasen mit hoher Standortsvielfalt. In der Vorbergzone begleiten naturnahe Auenwälder die Fließgewässer. Wertvoll sind auch die Vorkommen der Schmetterlingsarten Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Um diese Lebensräume auch langfristig zu erhalten, wurde für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Wälder und Wiesen bei Malsch“ ein Managementplan erstellt.
Die Wälder und Wiesen um Malsch besitzen eine Naturausstattung von europäischer Bedeutung. Gemeinsam mit weiteren rund 350 Schutzgebieten in Baden-Württemberg tragen sie zum europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000 bei. Damit sollen auf 17 Prozent der Landesfläche in einem Nebeneinander von Schutz und Nutzung europäisch bedeutsame Lebensräume bewahrt werden.

Ab dem 15. Juni kann der Managementplan zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Karlsruhe, im Umweltamt der Gemeinde Malsch oder im Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 56.
Die Unterlagen stehen außerdem zum Download bereit unter http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/17898/.

Im Rahmen der Managementplanerstellung wurden die Arten und Lebensräume von europäischer Bedeutung erfasst und beschrieben. Die Vorkommen sind mindestens in ihrem bestehenden Erhaltungszustand zu bewahren, das heißt, dieser darf nicht verschlechtert werden (§33 Bundesnaturschutzgesetz). Der Plan empfiehlt Maßnahmen, um diese Schutzziele zu erreichen, und benennt Möglichkeiten für die zukünftige Gebietsentwicklung.

Planungsträger, die auf der Suche nach sinnvollen Kompensationsmaßnahmen sind, können dem Managementplan beispielsweise geeignete Maßnahmenvorschläge zur Entwicklung der maßgeblichen Lebensräume und Arten entnehmen. Für Landbewirtschafter ist ersichtlich, für welche Flächen sie Fördermittel nach der Landschaftspflegerichtlinie oder aus dem Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich-Programm erhalten können.

Nicht zuletzt ist diese naturnahe, abwechslungsreiche Landschaft am Rand des Ballungszentrums Karlsruhe von hoher Bedeutung für die Naherholung.


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Letzte Änderung: 14.06.2011