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Autismus und Autismusbeauftragte

Autismus ist nicht durch ein einheitliches Krankheitsbild gekennzeichnet. Autimus-Spektrum-Störungen wirken sich auf Wahrnehmung, Sprache/Kommunikation, Motorik, sozio-emotionales Verhalten und Kognition aus. Daher ist bei autistischen Kindern und Jugendlichen pädagogischer Handlungsbedarf gegeben, der neben dem Erlernen sozial angemessener Verhaltensweisen, verbaler und nonverbaler Kommunikationsformen auch die willentliche Handlungsplanung und -durchführung einschließt.

Da im Falle einer diagnostizierten Autismus-Spektrum-Störung jedes Kind mit sehr individuellen Entwicklungsbeeinträchtigungen zu kämpfen hat und häufig gerade bei autistischen Kindern auch eine besondere Begabung für eine bestimmte Fachrichtung wie beispielweise Mathematik festgestellt wird, muss geprüft werden, mit welcher Schulform man ihren Bedürfnissen gerecht wird. Die Autismusbeauftragten des Regierungsbezirks Karlsruhe stehen hierbei als Ansprechpartner zur Verfügung.

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Autismusbeauftragte im Regierungsbezirk Karlsruhe


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Letzte Änderung: 14.12.2011