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Pressemitteilung

22.06.211

 

Lärmschutzwand Eppelheim;
Berichte in der Rhein-Neckar-Zeitung und der Schwetzinger Zeitung vom 21. Juni 2011


Mit Verwunderung und Unverständnis hat das Regierungspräsidium Karlsruhe einige Aussagen eines „Akustik-Experten“ in den gestrigen Ausgaben der Rhein-Neckar-Zeitung und der Schwetzinger Zeitung zum Thema „Lärmschutzwand Eppelheim“ zur Kenntnis genommen. Die zum Teil polemischen und die Sachebene verlassenden Äußerungen geben dem Regierungspräsidium Anlass zu folgender Stellungnahme:

Die Lärmschutzwand entlang der Autobahn A 5 in Eppelheim wurde gebaut, um den von der A 5 ausgehenden Verkehrslärm zu mindern. Auf der Grundlage eines von der Stadt Eppelheim bereits im Jahre 2003 in Auftrag gegebenen Schallgutachtens haben Stadt und Regierungspräsidium jeweils für ihren Abschnitt dasselbe fachkundige Ingenieurbüro mit der Planung und Realisierung der Lärmschutzwand beauftragt. Von der Planung bis zum Bau der Lärmschutzmaßnahme wurden sämtliche rechtlichen und technischen Vorschriften eingehalten. Dies gilt insbesondere auch für das viel diskutierte Schalldämmmaß. Das Schalldämmmaß ist ein logarithmisches Maß und beschreibt das Vermögen eines Bauteils, den Schall zu dämmen.

Für die ausgeführte einseitig hochabsorbierende Lärmschutzwand wurde neben dem Schalldämmmaß auch die Einhaltung des Schallabsorptionsgrades durch die bauausführende Firma durch Prüfzeugnisse nachgewiesen und vom Regierungspräsidium geprüft. Der Absorptionsgrad gibt an, welcher Teil der Leistung einer auftreffenden Schallwelle von einer Fläche absorbiert (geschluckt), das heißt aufgenommen wird.
Die zugrunde gelegten Vorschriften und Rechenmodelle finden bundesweit Anwendung und liefern gerichtsfeste Ergebnisse. Auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass bei der Konzeption von Lärmschutzanlagen an Straßen im gesamten Bundesgebiet für alle Betroffenen die gleichen Maßstäbe und Bedingungen eingehalten werden.

Lärm wird sehr subjektiv wahrgenommen, das heißt, jeder Mensch empfindet Geräusche unterschiedlich. Messtechnisch und rechnerisch zugänglich ist nur das (physikalisch beschreibbare) Geräusch.

Mit der Realisierung der Lärmschutzwand konnte auch in Eppelheim der von der A 5 ausgehende Verkehrslärm objektiv erheblich vermindert werden. Insofern haben die eingesetzten Investitionsmittel ihre Wirkung keinesfalls verfehlt.

Dies hat übrigens laut Artikel in der Rhein-Neckar-Zeitung vom 21.06.2011 auch ein von der Stadt beauftragtes Sachverständigenbüro festgestellt.


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Letzte Änderung: 22.06.2011