Pressemitteilung vom 22.07.2011
Umwelt- und Immissionsschutz
Regierungspräsidium Stuttgart genehmigt Erweiterung einer Hähnchenmastanlage in Sersheim (Kreis Ludwigsburg) - Hohe Öffentlichkeitsbeteilung - Zahlreiche Schutzvorkehrungen
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen einem Landwirt in Sersheim im Kreis Ludwigsburg die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Hähnchenmastanlage mit insgesamt 80.000 Mastplätzen erteilt. Die bereits bestehende Anlage mit rund 40.000 Tierplätzen, die sich im Außenbereich der Gemarkung Sersheim befindet, wird auf 80.000 Tierplätze erweitert. Bei dem Betrieb handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Familienbetrieb.
In vier Stallgebäuden, davon werden zwei neu gebaut, mit insgesamt knapp 5.000 m² sollen 80.000 Tierplätze untergebracht werden. Bei den Gebäuden sollen sechs weitere Futteraußensilos zusätzlich zu den bestehenden sechs Futtersilos errichtet werden. Gleichzeitig wird die bestehende Gerätehalle erweitert, um dort eine Holzhackschnitzelfeuerungsanlage mit 500 kW zur Beheizung der Ställe installieren zu können. Um eine gute Integration in das Landschaftsbild zu erreichen, wird der Anlagenkomplex in Abstimmung mit der Naturschutzverwaltung eingepflanzt.
Das Genehmigungsverfahren wurde unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt, wobei fünf Einzeleinwendungen und 247 Sammeleinwendungen eingingen. Die Einwendungen, die sich vor allem auf die Geruchsemissionen bezogen, wurden am 30. November 2010 im Bürgersaal der Gemeinde Sersheim öffentlich erörtert. Der Antragsteller hat sich dort aus eigener Initiative bereit erklärt, seinen Antrag - über den Stand der Technik hinaus - um eine Abluftreinigungsanlage zu ergänzen. Diese Zu-sage bezieht sich auch auf die beiden bestehenden Hähnchenmastställe (Louisianaställe), die von der Schwerkraftlüftung auf eine Zwangslüftung mit Abluftreinigungsanlage umgerüstet werden.
Neben zahlreichen weiteren Vorkehrungen zum Schutz der Umwelt, die bereits in der bestehenden Anlage verwirklicht bzw. in den genehmigten Antragsunterlagen vorgesehen sind, hat das Regierungspräsidium im Genehmigungsbescheid Nebenbestimmungen getroffen. Ziel dieser Nebenbestimmungen ist einerseits der weitergehende Schutz der Umwelt, aber auch der Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen, insbesondere vor belästigenden Gerüchen. Weitere Nebenbestimmungen sind u. a., dass die Türen der Ställe stets - auch nachts und während der Reinigung nach der Ausstallung - geschlossen zu halten sind, es sei denn, das Öffnen ist betriebsbedingt notwendig. Zudem muss zur Verringerung der Geruchsemissionen der anfallende Festmist unverzüglich nach seiner Entstehung von dem Betriebsgelände entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die dem Antrag beigefügte Geruchsprognose weist eine unveränderte und in manchen Gebieten sogar eine verminderte Geruchsbelastung durch die Anlage aus.
Tenor und Rechtsbehelfsbelehrung der Genehmigung werden im Staatsanzeiger veröffentlicht und auf der Homepage der Gemeinde Sersheim und des Regierungspräsidiums Stuttgart unter www.rp-stuttgart.de (Rubrik Bekanntmachungen - Bekanntmachungen der Abteilung Umwelt) für zwei Wochen einsehbar sein.
Der Genehmigungsbescheid kann zudem in der Zeit vom 25. Juli bis zum 08. August 2011 beim Regierungspräsidium Stuttgart in Stuttgart-Vaihingen (Zimmer Z.065) eingesehen werden.

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