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Pressemitteilung vom 12.01.2012

 

Planfeststellung Stuttgart 21

Erörterungstermin im Planänderungsverfahren für den Abschnitt „Fildertunnel“ am 30. Januar 2012

 

Im Juli 2011 leitete das Regierungspräsidium Stuttgart auf Veranlassung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) die Anhörung zum zweiten Planänderungsverfahren im Planfeststellungsabschnitt 1.2 („Fildertunnel“) des Projektes Stuttgart 21 der DB Netz AG ein, mit dem der Planfeststellungsbeschluss des EBA vom 19. August 2005 geändert werden soll. Gegenstand der Planänderung sind insbesondere die Erhöhung der Tunnelsicherheit durch zusätzliche Verbindungsstollen sowie der optionale Einsatz einer Tunnelbohrmaschine anstelle der bislang genehmigten Spritzbetonbauweise.

Gegen die vom 5. September bis zum 4. Oktober öffentlich ausgelegten Planunterlagen sind etwa 4.000 – zum größten Teil gleichförmige – Einwendungen erhoben worden. Eingewandt wurden insbesondere hydro-geologische Risiken durch Anhydrit führendes Gestein. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden am Montag, den 30. Januar 2012 ab 9.00 Uhr im Großen Saal des SSB-Veranstaltungszentrums Waldaupark – nach Sachthemen gegliedert – erörtert. Bei Bedarf wird die Erörterungsverhandlung am darauffolgenden Tag fortgesetzt.

Die DB Netz AG, vertreten durch die DB ProjektBau GmbH, hat angekündigt, sich voraussichtlich bereits im Laufe der kommenden Woche zu den am häufigsten vorgetragenen Einwendungen schriftlich – in einer anonymisierten, nach Themen gegliederten Weise – zu äußern. Diese Äußerung wird das Regierungspräsidium Stuttgart auf seiner Internet-Seite (www.rp-stuttgart.de) in der Rubrik „Bekanntmachungen \ Aktuelle Erörterungstermine“ veröffentlichen. Die Veröffentlichung dieser Äußerung soll der Transparenz des Verfahrens und der Vorbereitung auf den Erörterungstermin dienen. Das Regierungspräsidium Stuttgart weist darauf hin, dass mit der Veröffentlichung der Äußerung der DB Netz AG zu den Einwendungen keine Bewertung seitens des Regierungspräsidiums Stuttgart oder des Eisenbahn-Bundesamtes verbunden ist. Die Äußerung der DB Netz AG stellt ausschließlich die Sichtweise der Vorhabenträgerin dar.

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Letzte Änderung: 12.01.2012