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Pressemitteilung
26.01.2012
Leinenpflicht im Naturschutzgebiet Mindersbacher Tal
Das Regierungspräsidium weist alle Hundehalter darauf hin, dass die Rechtsverordnung für das Naturschutzgebiet Mindersbacher Tal zu beachten ist.
Diese besagt, dass Hunde im Naturschutzgebiet an der Leine zu führen sind. Hintergrund für diese Regelung ist, dass im Gebiet seltene heimische Tierarten vorkommen, die empfindlich auf freilaufende Hunde reagieren. Ein Beispiel ist die Feldlerche, die ihr Nest am Boden baut. Verlässt ein brütendes Elterntier - durch einen Hund aufgeschreckt - zu lange das Nest, kühlen die Eier aus und sterben ab.
Auch die Zauneidechse, das Rebhuhn, die Zwergmaus und der Feldhase sind weitere Tierarten, die durch freilaufende Hunde im Mindersbacher Tal beeinträchtigt sein können.
Daher bittet das Regierungspräsidium die Hundehalter auf die Besonderheiten der heimischen Natur Rücksicht zu nehmen.
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