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Pressemitteilung vom 02.02.2012

 

Fortschreibung der Luftreinhaltepläne für die Städte Herrenberg (LK Böblingen) und Schwäbisch Gmünd
(LK Ostalbkreis)

Öffentliche Auslegung der Entwürfe vom 06. Februar 2012 bis 05. März 2012. Schriftliche Stellungnahmen bis zum 19. März 2012 möglich

 

Das Regierungspräsidium schreibt derzeit für die Städte Herrenberg und Schwäbisch Gmünd aufgrund der gemessenen Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) zur Verbesserung der Luftqualität deren Luftreinhaltepläne fort. Die Planentwürfe werden zur allgemeinen Einsichtnahme vom 06. Februar bis zum 05. März 2012 bei der Stadt Herrenberg bzw. bei der Stadt Schwäbisch Gmünd sowie beim Regierungspräsidium Stuttgart öffentlich ausgelegt. Schriftliche Stellungnahmen gegenüber dem Regierungspräsidium sind bis zum 19. März 2012 möglich. Während dieses Zeitraums eingegangene Stellungnahmen fließen in die Entscheidung über die Pläne mit ein. Die Luftreinhaltepläne sollen im April/Mai 2012 in Kraft treten.

Die Planentwürfe enthalten jeweils folgende zusätzliche Maßnahme:

Einführung eines ganzjährigen Fahrverbots für Kraftfahrzeuge mit gelber Umweltplakette ab 01. Januar 2013 in der Umweltzone Herrenberg bzw. Schwäbisch Gmünd.

Nähere Informationen können den Entwürfen der Luftreinhaltepläne entnommen werden. Die Planentwürfe können während der Sprechzeiten bei den Städten eingesehen werden:
Entwurf Luftreinhalteplan Herrenberg: Stadt Herrenberg, Ordnungs- und Standesamt, Oberamt Kirchgasse 2, 71083 Herrenberg, Zimmer Nr. 63 sowie bei den Bezirksämtern der Stadt Herrenberg.

Entwurf Luftreinhalteplan Schwäbisch Gmünd: Stadt Schwäbisch Gmünd, Rathaus, Marktplatz 1, 73525 Schwäbisch Gmünd im Bürgerbüro (Erdgeschoss).

Ebenfalls eingesehen werden können die Planentwürfe beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 54.1, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart (Vaihingen), Eingang B, 1. OG, Zimmer 1.078, sowie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart.



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Letzte Änderung: 02.02.2012