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Pressemitteilung

03.02.2012

 

Stiftungsbilanz 2011 vorgestellt
Regierungspräsident Dr. Rudolf Kühner: „Stiftungen helfen, gesellschaftliche Herausforderungen zu meistern“
31 neue Stiftungen im Jahr 2011 im Regierungsbezirk Karlsruhe 

 

Anlage:  Verzeichnis der neuen Stiftungen 2011 (PDF, 15 KB)


„Stiftungen können neue Konzepte und Ideen fördern. Sie können Experimente wagen, Innovationen vorantreiben, Engagement mobilisieren und Zukunft gestalten“. Dies stellte Regierungspräsident Dr. Rudolf Kühner bei der Vorstellung der Stiftungsbilanz 2011 für den Regierungsbezirk Karlsruhe fest, für den das Regierungspräsidium Karlsruhe die zuständige Stiftungsbehörde ist. Mit insgesamt 31 (Vorjahr 37) Neugründungen habe sich die Zahl der neu anerkannten Stiftungen auf einem stabilen Niveau eingependelt. „Immer mehr Menschen sehen in Stiftungen ein geeignetes Instrument, sich persönlich für das Gemeinwohl einzusetzen. Viele unserer aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen, wie die demografische Entwicklung, die wachsenden sozialen Unterschiede, die Energiewende oder Fragen des Umweltschutzes, lassen sich ohne die Unterstützung privater oder öffentlicher Stiftungen nicht meistern. Deshalb freue ich mich, dass sich auch im Jahr 2011 die Zahlen bei den Stiftungsneugründungen weiter auf hohem Niveau bewegen.

Das Stiftungswachstum blieb sogar während der Euro- und Finanzmarktkrise beständig. Auch die weiter unübersichtliche und schwierige Lage an den Kapitalanlagemärkten habe sich nicht negativ auf die Zahl der Neugründungen ausgewirkt, so Kühner. Im Jahr 2011 haben Stifterinnen und Stifter im Regierungsbezirk ein Grundstockvermögen von etwa 20 Millionen Euro in ihre neu errichteten Stiftungen eingebracht, fast so viel wie im Vorjahr (22 Millionen Euro) bei 37 neuen Stiftungen.

Hauptzwecke der vom Regierungspräsidium als Stiftungsbehörde anerkannten Stiftungen seien vor allem (Aus-) Bildung und Erziehung, die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie der Umweltschutz. Aber auch soziale und kulturelle Zwecke stünden bei den Stiftern weiter hoch im Kurs.

Die Gesamtzahl der Stiftungen im Regierungsbezirk Karlsruhe liegt zwischenzeitlich bei 665. Davon sind 605 Stiftungen rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts, 17 Stiftungen öffentlichen Rechts und 43 kommunale Stiftungen. Bei den Stiftungen bürgerlichen Rechts enthalten sind die Familienstiftungen, von denen es zwischenzeitlich 25 gibt. Auch eine neue Bürgerstiftung (Gemeinde Weingarten, Landkreis Karlsruhe) ist im vergangenen Jahr hinzugekommen, wodurch sich deren Zahl im Regierungsbezirk auf insgesamt 20 erhöht hat.

Laut Regierungspräsidium zeige sich, dass Stiftungen mit einem kleinen Grundstockvermögen, nicht zuletzt wegen der geringen Renditen am Kapitalanlagemarkt, zunehmend Probleme bekämen. Die erwirtschafteten Erträge, aus denen auch die Verwaltungskosten gedeckt werden müssen, reichten oft nicht mehr aus, den vorgesehenen Stiftungszweck nachhaltig zu erfüllen. Das Regierungspräsidium rate daher potentiellen Stiftern, eigene Stiftungen erst ab einem Grundstockvermögen von wenigstens 100.000 Euro zu errichten, da die Kapitalerträge sonst in der Regel zu gering seien, um kostendeckend zu arbeiten und den Stiftungszweck zu erfüllen.

Als Alternative würden sich viele Stifter für eine Treuhandstiftung, z.B. unter dem „Dach“ eines Kreditinstituts oder einer Bürgerstiftung entscheiden. Dies sei bei kleinen Vermögen meist die bessere Lösung, um die Ziele der Stifter verwirklichen zu können, da die „Dachstiftung“ die Verwaltung kostengünstig übernehme und Stiftername und Stiftungszweck durch deren Organisation weitergeführt werden können. Außerdem entfalle die Suche nach Organmitgliedern.

Dr. Kühner: „Ich danke allen Stifterinnen und Stiftern für ihr großes Engagement. Gerade in wirtschaftlich unsicheren und schwierigen Zeiten gewinnt das private Wirken für das Gemeinwohl an Wichtigkeit. Ich hoffe daher, dass sich der positive Trend bei den Stiftungsgründungen auch in Zukunft weiter fortsetzt“. Das Regierungspräsidium werde weiterhin seinen Beitrag für ein stiftungsfreundliches Klima leisten“.


Die neu anerkannten Stiftungen verteilen sich wie folgt:


Stadtkreise:

Heidelberg 1
Karlsruhe 7
Mannheim 5
Pforzheim 2

Landkreise:

Enzkreis 1
Freudenstadt 1
Karlsruhe 7
Neckar-Odenwald-Kreis 1
Rastatt 2
Rhein-Neckar-Kreis 4


Hintergrund:

Im Rahmen der bei den vier Regierungspräsidien angesiedelten Stiftungsaufsicht berät das Regierungspräsidium Karlsruhe interessierte Bürger und Institutionen, sowie potentielle Stifterinnen und Stifter, wenn es um die Gründung einer Stiftung oder deren Verwaltung geht. Regelmäßig stehen dabei Fragen der Ausstattung der Stiftung mit Vermögenswerten, die Erstellung einer für die beabsichtigte Stiftung maßgeschneiderten Satzung, sowie die dauerhafte Realisierung des Stiftungszwecks im Vordergrund.

Weitere Informationen im Zusammenhang mit der Gründung einer Stiftung und zu den Stiftungen im Regierungsbezirk können über die Homepage des Regierungspräsidiums Karlsruhe gefunden werden: Unter http:www.rp.baden-wuerttemberg.de finden sich dort insbesondere auch alle Namen und die Erreichbarkeit der zuständigen Personen im Regierungspräsidium.


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Letzte Änderung: 03.02.2012